Geoplast erfolgreich gegen Peri vor dem EPA, in Italien und in Deutschland!

Geoplast erfolgreich gegen Peri vor dem EPA, in Italien und in Deutschland!

Im langjährigen Patentstreit zwischen Geoplast S.p.A. („Geoplast“) und Peri SE („Peri“) sind sowohl italienische als auch deutsche Gerichte zu dem Schluss gekommen, dass die Schalung „Peri Duo“ das Patent EP 1 538 277 B1 („EP’277“) verletzt, das wiederverwendbare modulare Schalungen aus recyceltem Kunststoffmaterial mit verbesserten Rippen schützt. Darüber hinaus hat Geoplast die Gültigkeit des EP’277 erfolgreich vor dem Europäischen Patentamt (EPA) verteidigt.

 
Validierungsverfahren

Die Beschwerdekammer des EPA hielt EP’277 entsprechend dem Hilfsantrag 6 von Geoplast aufrecht (Beschwerdenummer T2759/19-3.2.03).

Nach der mündlichen Verhandlung am 17. Oktober 2023 in München bestätigte die Beschwerdekammer die Zwischenentscheidung der Einspruchsabteilung, mit der dem EP’277 mit dem Hilfsantrag 6 von Geoplast stattgegeben wurde. Die Beschwerden sowohl von Geoplast als auch des Einsprechenden Peri wurden daher zurückgewiesen.

Die Entscheidung des EPA ist nicht anfechtbar und stärkt die Gültigkeit des EP’277.

Nach der endgültigen Entscheidung des EPA reichte Peri eine nationale Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des EP’277 vor dem Bundespatentgericht ein (Aktenzeichen: 8 Ni 17/24).

 
Patentverletzungsverfahren in Italien

Das Tribunale di Venezia (ord. 07/02/2022; R.G. 7493/2021 in 2. Instanz; R.G. 8611-2/2016 in 1. Instanz) hat mit einstweiliger Verfügung vom 7. Februar 2022 entschieden, dass die Schalung „Peri Duo“ von Peri das italienische Patent IT 1345881 verletzt. Die vom Tribunale di Venezia erlassene einstweilige Verfügung verpflichtet Peri insbesondere, die Herstellung der Schalung „Peri Duo“ in der Republik Italien einzustellen und die Schalung vom Markt zu nehmen.

Geoplast hat die einstweilige Verfügung vollstreckt. Peri hat die einstweilige Verfügung nicht als endgültigen und rechtsverbindlichen Vergleich zwischen den Parteien anerkannt.

Zusätzlich zum einstweiligen Verfügungsverfahren sind zwischen den Parteien in Italien auch Verfahren in der Hauptsache anhängig (vor dem Tribunale di Venezia, R.G. 8611/2016). Gegenstand dieser Verfahren ist der nationale Teil des europäischen Patents EP’277. Das Patent IT 1345881 ist zudem Teil des italienischen Verfahrens in der Sache. IT 1345881 schützt auch eine wiederverwendbare modulare Schalung aus Kunststoff mit einer verbesserten und besonderen Struktur der Rippen.

 
Patentverletzungsverfahren in Deutschland

Am 7. März 2024 erließ das Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 4a O 92/21 eine Entscheidung zugunsten von Geoplast. Das Gericht stellte fest, dass die Schalung „Peri Duo“ von Peri das Patent EP’277 von Geoplast verletzt.

Peri hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt (Aktenzeichen des Oberlandesgerichts Düsseldorf: I-2 U 46/24).

Die positive Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte von Geoplast.

 
Patentschutz Zeitleiste

Im Jahr 2005, brachte Geoplast Geopanel auf den Markt, eine revolutionäre Schalung aus recyceltem Kunststoff, die die Bauindustrie veränderte, indem sie eine nachhaltig profitable Alternative zu Holz- und Metallschalungen bot.

Im Jahr 2019, stellte die Einspruchsabteilung des EPA in erster Instanz fest, dass das Patent EP’277 von Mirco Pegoraro im Hinblick auf den Hilfsantrag 6 von Geoplast erfinderisch ist.

Im Jahr 2023, bestätigte die Beschwerdekammer des EPA die Entscheidung der Einspruchsabteilung und entschied, dass das Patent von Geoplast gemäß dem Hilfsanspruch 6 gültig ist.

 
Innovation ist der Kern der Mission von Geoplast

Die Entscheidungen des EPA, des Tribunale di Venezia und des Landgerichts Düsseldorf sind wichtige Meilensteine in den Bemühungen von Geoplast, seine geistigen Eigentumsrechte zu schützen. Als Unternehmen, das sich der Innovation verschrieben hat, bleibt Geoplast dem Ziel verpflichtet, die Bauindustrie mit nachhaltigen, profitablen Lösungen voranzubringen. Die laufenden Gerichtsverfahren unterstreichen das unermüdliche Engagement von Geoplast, die Integrität seiner patentierten Technologien zu wahren.