Informationen zu den Patentverletzungsverfahren gegen Peri
11 Mai 2022
Geoplast gewinnt einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Peri in Italien! Die Produktion und der Vertrieb der Peri Duo Schalung wird in Italien vorerst untersagt
Das Tribunale di Venezia (ord. 07/02/2022; R.G. 7493/2021 in zweiter Instanz; R.G. 8611-2/2016 in erster Instanz) hat durch einstweilige Verfügung vom 7. Februar 2022 entschieden, dass die Schalung Peri Duo der Peri SE („Peri“) das italienische Patent IT 1345881 verletzt. Die einstweilige Verfügung des Tribunale di Venezia verpflichtet Peri insbesondere dazu, die Schalung Peri Duo in der Republik Italien nicht mehr herzustellen und die Schalung vom Markt zu nehmen.
Geoplast hat die einstweilige Verfügung bereits vollstreckt. Peri hat die einstweilige Verfügung nicht als endgültige zwischen den Parteien rechtlich verbindliche Regelung anerkannt.
Neben dem einstweiligen Verfügungsverfahren sind zwischen den Parteien auch Hauptsacheverfahren in Italien (vor dem Tribunale di Venezia, R.G. 8611/2016) und in Deutschland (vor dem Landgericht Düsseldorf, Az.: 4a O 92/21) anhängig. Diese Verfahren haben den jeweiligen nationalen Teil des europäischen Patents EP 1 538 277 B1 zum Gegenstand. Das Patent IT 1345881 ist zusätzlich Teil des italienischen Hauptsacheverfahrens.
Sowohl IT 1345881 als auch EP 1 538 277 B1 schützen wiederverwendbare modulare Schalungen aus Kunststoff mit einer verbesserten und speziellen Struktur der Rippen.
Das Tribunale di Venezia hat im einstweiligen Verfügungsverfahren das Patent IT 1345881 von Geoplast als rechtsbeständig angesehen. Der Rechtsbestand des Patents IT 134581 ist auch Teil des italienischen Hauptsacheverfahrens. Das EPA hat zudem das Patent EP 1 538 277 B1 im von Peri eingeleiteten Einspruchsverfahren erstinstanzlich eingeschränkt aufrechterhalten. Gegen die Entscheidung der Einspruchsabteilung des EPA haben sowohl Geoplast als auch Peri Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerden hat das EPA noch nicht entschieden.
Geoplast investiert als innovatives Unternehmen auf dem Gebiet der Herstellung einer breiten Palette von beispielsweise Schalungs-, und Fundamentlösungen in die Forschung und Entwicklung des eigenen Produktportfolios, um Kunden Verbesserungen und innovative, neue Produkte zur Verfügung stellen zu können. Geoplast respektiert das geistige Eigentum von Mitbewerbern und erwartet dies auch umgekehrt. Geoplast geht deshalb proaktiv gegen die unbefugte Nutzung geistigen Eigentums vor, um die in Forschung und Entwicklung getätigten Investitionen zu schützen.
Timeline
2005 – Markteinführung von Geopanel, der ersten erfolgreichen Kunststoffschalung von Geoplast.
2019 – Das Europäische Patentamt (EPA) stellt erstinstanzlich fest, dass die technische Lehre des Patents EP 1 538 277 B1, dessen Erfinder Mirco Pegoraro ist, erfinderisch ist (siehe oben).
2022 – Das Tribunale di Venezia stellt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens fest, dass Peri Duo das italienische Patent IT 1345881 verletzt. Es verfügt, dass Peri Produktion und Vertrieb von Peri Duo in Italien einstellen muss.